Wer in Deutschland ein Pflanzenstärkungsmittel auf den Markt bringen möchte, muss dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mitteilen.
Im bundesweiten Überwachungsplan 2018 wurde in Mehlproben vermehrt Shigatoxin-bildende Escherichia coli (STEC) nachgewiesen. In diesem Zuge hat das BfR eine Stellungnahme verfasst.
Lebensmitteltechnologen der Universität Gent in Belgien experimentieren mit alternativen Nahrungsquellen. Derzeit im Fokus stehen Insekten. Die Krabbeltiere bzw. deren Larven sind nicht nur potentielle Proteinquellen, sondern könnten auch tierische Fette ersetzen.
Für Menschen, die an lebensmittelbedingten Allergien leiden, ist eine sachgerechte Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe auf den Etiketten von Lebensmitteln lebenswichtig.
Am 6. und 7. Februar 2020 fand in Frankfurt/M. die Euroforum Jahrestagung Nahrungsergänzungsmittel (NEM) inzwischen schon zum 20. Mal statt. Dr. Jens Niermann war für AGROLAB vor Ort dabei.
Wie auch in den vergangen Jahren erfreute sich die BIOFACH in Nürnberg des regen Besucherinteresses, wenngleich ein wenig eingetrübt durch einige Absagen aufgrund der Coronavirus-Problematik.
Die Verordnung (EU) VO 2020/192 tritt am 4.3.2020 in Kraft und sieht die folgenden Änderungen vor, die ab dem 4.9.2020 gelten mit Ausnahme von Zitrusfrüchten, Kiwis, Bananen, Ananas und Mangos. Wir beschränken uns auf die Änderungen der geregelten Wirkstoffe mit Bezug zu Obst & Gemüse.
Ein Hamburger Unternehmen hatte zahlreiche Produkte im Internet angeboten, für die es mit der Bezeichnung „Low Carb“ warb. Das war nicht zulässig.
Zwei toxische, nichtflüchtige Aldehyde, 4-Hydroxy-2-hexenal (HHE) und 4-Hydroxy-2-nonenal (HNE) als unerwünschte Nebenprodukte nach der thermischen Verarbeitung von Pflanzenölen mit einem hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren geben Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.
Das Advisory Board on the Quality of Botanical Supplements hat ein Konsenspapier erstellt, um zu klären, wie Experten die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kurkumabasis bestimmen können.
Das neue EU-Lebensmittelrecht, welche die Werbung und Vermarktung von Säuglingsanfangsnahrung weiter einschränken und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke weiter einschränken soll, trat am 22. Februar in Kraft.
Ab dem 1. April 2020 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 mit konkreten Bestimmungen zur verpflichtenden Information über die Herkunft sogenannter primärer Zutaten.
Wir haben Sie über alle Änderungen nach deren Inkrafttreten im Rahmen des AGROLAB RADAR im vergangenen Jahr informiert und werden das auch weiterhin tun.
Die Regelungsflut hält an, da viele Wirkstoffe derzeit von der EFSA neu bewertet werden, Rückstandsdefinitionen geändert und Zulassungen widerrufen werden. Einen rückblickende Übersicht finden Sie in der zitierten Tabelle.
Es betrifft Chlorpyrifos- Methyl, Chlorpyrifos und Thiacloprid.
Der "STOP" für Chlorpyrifos-methyl und Chlorpyrifos kam erwartungsgemäß, aber überraschenderweise ohne Übergangsfrist.
Thiachloprid tritt am 03.02.2020 in Kraft und sieht einen Anwendungszeitraum bis zum 3.2.2021 vor.
Gemäß der EU-VO 2018/62 „Neuordnung der Warenarten“ wird Ingwer (Zingiber officinale) umgruppiert von der Kategorie Gewürze (Code 0800000) in die Kategorie Gemüse (Code 0200000), Gruppe Wurzel- und Knollengemüse.
Der erst jetzt veröffentlichte Kontrollbericht aus 2018 weist auf 113 Produktrecherchen mit 610 potentiell risikobehafteten Angeboten hin. Die Kontrollen im Online-Handel werden ausgebaut werden. Mit dem AGROLAB Siegel können Sie Kundenvertrauen stärken und mögliche Beanstandungen durch amtliche Kontrollen vorbeugen.
Die Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte“ der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) hat für verschiedene Produktgruppen Empfehlungen veröffentlicht.
Die Bestimmung von Nikotinrückständen in Lebens- und Futtermitteln wird ab jetzt nicht mehr untervergeben, sondern am Standort AGROLAB LUFA in Kiel selbst durchgeführt.
Die Zulassung für die folgenden Wirkstoffe wurde verlängert, weil sich die Neubewertung für die Re-Registrierung verzögert:
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte Ende Dezember eine Stellungnahme zum Thema verzweigtkettigen Aminosäuren, wenn diese in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.
Der NutriScore soll - wie berichtet - mit einer Änderungsverordnung zur Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung als freiwillige Angabe auch in Deutschland eingeführt werden.