Unsere Leistungen im Überblick

 

Wirtschaftsdüngemittel (Gülle, Mist und Gärreste zur Ausbringung im eigenen Betrieb)

Wirtschaftsdüngemittel (Gülle, Mist und Gärreste zur Ausbringung im eigenen Betrieb)

Die Umsetzung der Düngeverordnung der Länder fordert in Gebieten, in denen eine hohe Nitrat- und teilweise auch Phosphatbelastung vorliegt, Maßnahmen zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. In den belasteten Gebieten (in Bayern auch rote Gebiete genannt) sind unter anderem zusätzliche Untersuchungsauflagen bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen bezüglich Stickstoff und Phosphat notwendig. Länderspezifisch ist vor der Ausbringung auch die Untersuchung des verfügbaren Stickstoffs im Boden gefordert.
 
Wir bieten Ihnen zwei auf die Düngeverordnung (DüV) abgestimmte Untersuchungspakete. 
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
 

Wichtige Probenahme- und Versandhinweise:

Detailierte Hinweise zur Probenahme finden Sie in unerem Probenahmeset. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Die Gülle muss vor der Entnahme gut gerührt werden, um eine homogene Probe zu erhalten. Füllen Sie das Gefäß nicht ganz voll, da sich die Gülle ausdehnen und das Gefäß zum Platzen bringen kann. Aus diesem Grund darf die Gülleprobe auch keinesfalls zum Beispiel durch Sonneneinstrahlung erwärmt werden. Lagern Sie die Probe kühl und versenden Sie diese umgehend an das Labor.

ALOORA

PRODUKTINFORMATION

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AUFTRAGSFORMULAR Kiel

AUFTRAGSFORMULAR Sarstedt

AUFTRAGSFORMULAR Bruckberg

AUFTRAGSFORMULAR Leinefelde

LEERGUT

 
 

Düngemitteldeklaration von Wirtschaftsdünger

Düngemitteldeklaration von Wirtschaftsdünger

Neben der Analytik des Wirtschaftsdüngers nach Dünegemittelverordnung (DüV) sind wir Ihr Analytik-Spezialist rund um das Thema Düngemitteldeklaration. Eine Düngemitteldeklaration des Wirtschaftsdünger ist notwendig, wenn dieser in den Verkehr gebracht wird. Dies bedeutet, wenn der Wirtschfätsdünger nicht auf der eigenen Ackerfläche ausgebracht wird.
 
Hierbei werden wir alle benötigten Parameter analysieren und Ihnen im Anschluss eine Düngemitteldeklaration ihres Wirtschaftsdüngers erstellen.
 

Wichtiges zuR Lagerung und zum Transport von Gülleproben:

Die Gülleprobe darf keinesfalls erwärmt werden (z. B. durch Sonneneinstrahlung), da durch Gärung die Flasche zum Zerplatzen gebracht werden kann. Die Probe kann durch den Kundenbetreuer oder - besonders geruchsdicht verpackt - auch per Post zum Labor transportiert werden.

 

Sekundärrohstoffe (Kompost, Gärrückstände aus Biogasanlagen, Klärschlamm)

Sekundärrohstoffe (Kompost, Gärrückstände aus Biogasanlagen, Klärschlamm)

Wir untersuchen als Dünger verwertbare Sekundärrohstoffe auf Pflanzennährstoffe und Schadstoffe, nach dem Düngemittelverkehrsgesetz, gem. Düngemittelverordnung, gemäß Abfallklärschlammverordnung oder Bioabfallverordnung. Landbaulich verwerteter Klärschlamm und Kompost ist gemäß der Düngemittelverordnung zu deklarieren.
 
Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Untersuchungen (u.a. dioxinelike-PCB, verfügbarer Stickstoff) und Anforderungen seitens der verpflichtenden Düngedeklaration.
 
AGROLAB erstellt kostenfrei die Düngedeklaration gemäß allen gesetzlichen Vorgaben. Diese bezieht sich immer auf die untersuchten Parameter. AGROLAB bietet komplette und vertretbar reduzierte Analysenpakete für die DüMV.
 
 

 

Extra service

Wir möchten Sie bestmöglich unterstützen und immer ein bisschen mehr Service bieten als andere. Wirtschaftsdünger, die an Dritte weiter gegeben werden (z.B. Güllebörse) und landbaulich verwertete Sekundärrohstoffe erhalten von uns eine anerkannte Deklaration für die untersuchten Parameter.

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