Agrar und Futtermittel News
Ab 1. Januar 2026 gilt der neue VLOG-Standard V26.01. Die Anforderungen an die GVO-Analytik ändern sich. AGROLAB LUFA ist vorbereitet und prüft zuverlässig nach den neuen Vorgaben.
Seit dem 20. Mai 2025 gelten EU-weit verbindliche Grenzwerte für Kreuzkontaminationen mit antibiotisch wirksamen Substanzen in Futtermitteln. Unser akkreditiertes Futtermittellabor AGROLAB LUFA unterstützt Sie mit validierten Methoden für eine rechtssichere Futtermittelanalytik.
In fünf von 19 amtlich untersuchten Smoothies fanden sich Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Es wurden in einem Produkt bis zu sechs verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen.
Mit Verordnung (EU) 2019/1606 veröffentlicht am 30.09.2019 im EU-Amtsblatt wird der insektizide Wirkstoff Methiocarb (CAS-Nr. 2032-65-7) verboten. Die Verordnung tritt bereits zum 03.10.2019 in Kraft.
Moskau reagiert mit diesen Gegensanktionen erneut auf eine Verlängerung der Sanktionen der westlichen Mächte nach der Annexion der Krim und der Unterstützung der Separatisten in der Ostukraine.
Basierend auf Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz) die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel zu bestimmten Zwecken in Deutschland befristet zugelassen.
In den ersten Monaten 2019 wurden über das Early Warning System von GMP+ International diverse Fälle von verunreinigten Futtermittelpartien mit Beifuß-Ambrosien erfasst. Bei den verunreinigten Futtermittelpartien, die zum Großteil aus Frankreich stammten, handelt es sich um Gerste, Sojabohnen, Sorghumhirse und Sonnenblumenkerne (Ernte 2018). Es wird erwartet, dass weitere verunreinigte Partien entdeckt werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor im Anbau von Rucola, Radieschen, Rettich, Porree und Meerrettich widerrufen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorthalonil im Ackerbau, aber auch bei Spargel widerrufen.
Die Zulassung für die folgenden Wirkstoffe wie Indoxacarb, Ftofenprox und weitere Wirkstoffe wurde verlängert.
Für Mandipropamid wurde die Rückstandsdefinition geändert. Für einige Warenarten wurden spezifische Rückstandshöchstgehalte festgelegt (erhöht), die ab dem 1.1.2020 gelten.
Wirkstoffe wie Chlorpropham, Dimethoat und Desmedipham haben ihre Zulassung verloren (Stand July 2019).
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03. September 2021
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