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Im nationalen Alleingang hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette seinen Lebensmittelunternehmen verpflichtend vorgeschrieben.

 

Zunächst gilt die 566. Verordnung nur für inländische Schlacht- und Zerlege- und Molkereibetriebe sowie Eierproduzenten im B2B-Handel. Sie müssen ab jetzt die jeweiligen Ursprungsländer der primären Zutat (Fleisch, Milch, Eier) dokumentieren und auf Handelsdokumenten angeben.

 

Italien und Frankreich hatten bereits ähnliche nationale Verordnungen zur Nachverfolgung beschlossen - ungeachtet der Tatsache, dass die EU-Kommission bereits eine europaweite Regelung vorbereitet.

 

 

Link: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/ 

 

 

 

Autor: Frank Mörsberger