Pflanzendrinks wie Hafer-, Soja- oder Mandeldrink sind beliebt- nicht nur bei Veganern. Aber beachten Sie bitte die Nährwertangaben. Sie informieren über zugesetzte Vitamine, Zusatzstoffe und Nährwerte.
Obwohl im Alltag häufig von "Hafermilch" oder "Sojamilch" die Rede ist – auf der Verpackung darf diese Bezeichnung nicht stehen. "Milch" ist rechtlich geschützt und für tierische Produkte vorbehalten. Gerichte haben Produktnamen wie "Pflanzenmilch" verboten. Stattdessen nennen sie den Begriff "Drink", wie zum Beispiel "Haferdrink" oder "Mandeldrink". Manchmal zeigen sie auch entsprechende Abbildungen der Produkte.
Der prozentuale Anteil der pflanzlichen Basiszutat variiert von Erzeugnis zu Erzeugnis und liegt zumeist zwischen 2 und 16 Prozent. Eine genauere Auskunft kann der Blick in die Bezeichnung oder die Zutatenliste geben. An erster Stelle steht immer die Zutat mit dem größten Mengenanteil. Bei Pflanzendrinks ist das üblicherweise Wasser. Schauen Sie auf die Zutatenliste. Neben der Basiszutat finden Sie hier auch Angaben zu:
- Zucker- und Ölzusätzen,
- Vitamin- und Mineralstoffanreicherungen,
- Zusatzstoffen wie Stabilisatoren, Emulgatoren, Verdickungsmitteln oder Säureregulatoren,
- Aromen
Zusatzstoffe sind in Pflanzendrinks keine Seltenheit. Viele Produkte, vor allem solche in Bio-Qualität, kommen aber auch ohne sie aus.
Wenn Sie regelmäßig Pflanzendrinks konsumieren, kann es sinnvoll sein, zu mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherten Produkten zu greifen. Denn Kuhmilch enthält von Natur aus wichtige Nährstoffe wie Calcium, Vitamin B12, Jod und Vitamin B2, die in unangereicherten Pflanzendrinks nicht enthalten sind. Bei Bioprodukten ist die Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen allerdings verboten. Einige Bio-Hersteller versuchen den Calciumgehalt durch Zugabe einer Algenart zu erhöhen. Diese Praxis ist rechtlich umstritten.
Die Angabe „zuckerfrei“ ist nur zulässig, wenn der Pflanzendrink höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Es gibt inzwischen aber auch zuckerfreie Produkte, die tatsächlich gar keinen Zucker enthalten. Steht auf der Packung „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet das lediglich, dass der Hersteller keine Einfach- oder Zweifachzucker oder andere zuckerhaltige Zutaten verwendet hat. Dennoch können Pflanzendrinks, vor allem solche auf Hafer- oder Reisbasis fermentationsbedingt viel Zucker enthalten. In solchen Fällen ist ein Hinweis erforderlich, wie z.B. „Enthält Zucker aus Haferfermentation“. Auch wenn die Aussage "ungesüßt" nicht ausdrücklich geregelt ist, darf sie niemals rreführend sein. Deshalb sollten sie immer auf den tatsächlichen Zuckergehalt in den vorgeschriebenen Nähwertangaben achten.
Häufig wird bei derartigen Drinks mit dem Hinweis "Barista"-Qualität geworben.Dieser Begriff ist nicht definiert. Was gverbirgt sich dahinter? In der Regel bedeutet er, dass weitere Zusatzstoffe eingesetzt wurden, die beim Aufschäumen einen stabilen Schaum bilden. Das kann durch Zugabe von Speiseöl, und chemischen Stabilisatoren wie Phosphaten erreicht werden. Auch hier lohnt sich ein kritischer Blick auf die Zutatenliste.
IHR PLUS: Unsere Lebensmittelchemiker*innen kennen sich mit den vorgeschriebenen Nährwertangaben bestens aus. Zur analytischen Prüfung gehört auch die Beurteilung des "Kleingedruckten". Unklare oder gar unzulässige Angaben werden im Gutachten erwähnt und sollten vom Hersteller korrigiert werden - möglichst bevor die amtliche Lebensmittelkontrolle darauf aufmerksam wird. Lassen Sie bei Produktneueinführungen lieber unsere Expert*innen einen Blick auf die Etikettenentwürfe werfen.
Autor: Dr. Frank Mörsberger

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