Die Europäische Kommission hat eine strengerer Anforderungen und häufigerer Kontrollen für importierte Produkte, insbesondere in Bezug auf Tierschutz und Pestizide, veröffentlicht.
Die Idee ist, dass die gefährlichsten Pestizide, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind, nicht über importierte Produkte wieder in die EU gelangen dürfen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile für Landwirte in der EU sowie für den Agrar- und Lebensmittelsektor vermieden werden. Gleichzeitig sollen die Erwartungen der Verbraucher erfüllt werden. Die bestehende EU-Gesetzgebung schützt die Verbraucher und gewährleistet, dass alle in Verkehr gebrachten Lebensmittel den hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Kommission setzt sich jedoch weiterhin für eine stärkere Angleichung der Produktionsstandards für importierte Produkte ein. So sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Landwirte und Erzeuger gewährleistet und der Verbraucherschutz aufrechterhalten werden, was auch im Rahmen der geschlossenen und geplanten Freihandelsabkommen wichtig bleibt. Im Rahmen des am 16. Dezember 2025 vorgestellten Vorschlags für ein Vereinfachungspaket im Bereich Lebensmittelsicherheit hat die Kommission vorgeschlagen, die geltenden Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass für in der Union nicht zugelassene Stoffe mit bestimmten besonders gefährlichen Eigenschaften Rückstandshöchstgehalte (MRL) von null festgelegt werden können, sofern dies nach den Ergebnissen einer Folgenabschätzung als angemessen erachtet wird.
Das wird vermutlich nicht wörtlich zu verstehen sein. Wer immer sich mit Analytik beschäftigt, weiß, dass man "Null" nicht messen kann. Es gibt für jede Methode genau zwei Grenzwerte: Die Bestimmungsgrenze (BG) und die Nachweisgrenze (NWG). Meßwerte >= BG können mit einer statistisch definierten Messunsicherheit quantifiziert werden. Meßwerte, die zwischen der BG und NWG liegen, sind nur noch qualitativ zu interpretieren. Und alles was zwischen NWG und "Null" liegt, kann analytisch nicht mehr erfaßt werden und als "nicht nachweisbar" bezeichnet. Im Hinblick auf Einfuhrkontrollen kündigte die Kommission im Dezember 2025 an, die direkt vor Ort in allen Drittländern durchgeführten Kontrollen zu intensivieren und zu verbessern. Dies betrifft auch Lebensmittelimporte aus den Mercosur-Ländern. Die Kommission plant, die Kontrollen von Agrarprodukten und Lebensmitteln aus Ländern außerhalb der EU innerhalb der nächsten zwei Jahre um 50 % zu erhöhen. Außerdem soll die Überwachung von Waren und Ländern, die nicht den Standards entsprechen, verstärkt werden. Die Häufigkeit der Kontrollen soll entsprechend angepasst werden. Das Kontrollniveau wird darüber hinaus insbesondere an den wichtigsten Grenz-Einfuhrstellen verstärkt, aber auch innerhalb der Mitgliedsstaaten durch die Unterstützung der nationalen Überwachungsbehörden.
Was bedeutet das für Lebensmittelunternehmen in Europa?
Zunächst einmal sollten sich durch häufigere und genauere Warenkontrollen potenzielle Risiken in der Beschaffungskette schneller manifestieren. Jedoch sollten die eigenen risikobasierten Kontrollpläne nicht leichtfertig zusammengestrichen werden. Denn selbst bei einer erhöhten Kontrollfrequenz der Behörden bedeutet dies nicht, dass alle Lücken im System wirksam geschlossen werden können. Erfahrungsgemäß wird es in komplexen Lieferketten auch zukünftig noch zahlreiche Schlupflöcher geben, die von kriminellen Elementen ausgenutzt werden.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP

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