Update

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/595 der Kommission wurden die Aufgaben und Schwerpunkte der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Routineüberprüfung von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.

 

Die Verordnung tritt am 1.1.2016 in Kraft.

 

Für das Jahr 2016 stehen bei den Produkten pflanzlichen Ursprungs die folgenden Proben im Fokus:

 

  • Äpfel
  • Kopfkohl
  • Porree
  • Grüner Salat
  • Pfirsiche/Nektarinen
  • Roggenkörner
  • Erdbeeren
  • Tomaten
  • Wein (rot oder weiß) aus Trauben.

 

Bei den tierischen Erzeugnissen wird besonderes Augenmerk auf Kuhmilch und Schweinefett und hierbei auf die chlorhaltigen fettlöslichen Pestizide gelegt.

 

Für die Folgejahre werden die Produktgruppen variiert. Wir werden Sie jeweils rechtzeitig darüber informieren.

 

Mit den Screening-Paketen der  Fachlabore der AGROLABGROUP sind Sie stets auf der sicheren Seite und können Ihre Produkte preiswert und umfassend auf mögliche Pestizidrückstände testen lassen. In unseren Paketen sind darüber hinaus natürlich noch weitere Pestizide enthalten.

 

Wünschen Sie ein individuelles Angebot oder haben Sie noch weiterführende Fragen? Wenden Sie sich jederzeit an Ihren regionalen Vertriebsmitarbeiter (Um ihren Ansprechpartner zu finden, verwenden Sie bitte unseren Kontaktfinder auf der rechten Seite)

 

Weiterführende Informationen zu unseren Pestizidpaketen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zu Lebensmittel-Rückständen finden Sie hier.

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 99/7 vom 16.4.2015