Melonen

Im Juli 2013 wurden vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) vorläufige Referenzwerte für den innergemeinschaftlichen Handel festgelegt. 

Im Februar 2015 sollen neue Referenzwerte für Perchlorat kommen.

Gemäß dem EFSA-Gutachten vom 17.10.14 soll der bisherige PMTDI (Provisional Maximum Tolerable Daily Intake) d.h. die vorläufige tolerierbare tägliche Aufnahmemenge  von 0,01 mg/kg Körpergewicht auf einen sehr niedrigen toxikologischen Endpunkt von 0,3 µg/ kg Körpergewicht gesenkt werden. Ein akuter Referenzwert (ARfD) ist nicht erforderlich, da die gewöhnlichen Perchlorat-Gehalte in Wasser und Lebensmittel laut EFSA wahrscheinlich keine gesundheitlichen Auswirkungen auf durchschnittliche Konsumenten haben.


Lediglich bei „Vielverzehrern“ der jüngeren Bevölkerungsgruppe mit geringem bis mittleren Jodmangel sowie bei gestillten Säuglingen und Kleinkindern mit geringer Jodaufnahme sind Vorsichtsmaßnahmen angeraten. Deshalb will die Kommission beim nächsten Ständigen Ausschuss (Feb 2015) die bisherigen Referenzwerte bezüglich Perchlorat-Gehalten in Lebensmitteln aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes so weit wie möglich absenken.

Perchlorat-Untersuchung ist in unserem Labor Routine an HPLC MS/MS

Die Bestimmung von Perchlorat in Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln ist in der LUFA-ITL GmbH als Routineuntersuchung mittels HPLC MS/MS etabliert.


Das AGROLAB-Institut LUFA-ITL GmbH in Kiel berücksichtigt bei der Beurteilung ihrer Untersuchungsbefunde für Perchlorat jeweils die aktuell gültigen Referenzwerte.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren regionalen Vertriebsspezialisten.