Gemüse

Für die fachgerechte Untersuchung von Obst und Gemüse auf Pestizidrückstände sind bestimmte Mindestprobenmengen erforderlich. 

 

Unser Laborteam weist darauf hin, dass immer wieder zu geringe Probenmengen von Obst und Gemüse zur Untersuchung auf Pestizidrückstände an die Labore geschickt werden.
Die erforderlichen Probenmengen sollten sich an den in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 der Kommission beschriebenen Mengen für die amtliche Probenahme orientieren, die zum 1.1.2027 in Kraft treten wird. Diese Vorgabe stellt sicher, dass stets eine ausreichende Probemenge für die Herstellung repräsentativer Labormuster, Wiederholungs- und Rückstellproben im Labor vorhanden ist. In der neuen Verordnung wird lediglich zusätzlich zur noch existierenden Regelung eine weitere Kategorie für "sehr großen Früchte" eingeführt z.B. für Melonen und Kürbisse.

 

Die Laborabläufe sind auf die Verarbeitung dieser Probenmengen optimiert. Abweichungen nach unten (oder nach oben) belasten die Routineabläufe. Im Sinne einer möglichst kurzen Analysenzeit und sicherer Ergebnisse bitten wir Sie daher Ihre Prüfpläne entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Selbstverständlich benötigen Ihre Probennehmer:innen diese Informationen ebenfalls. Aus diesem Grund präsentieren wir Ihnen hier noch einmal die aktuelle Tabelle der Mindestprobenmengen:

 

 Primäre Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs   Probenmenge für Laborproben
1 Früchte,   frisch oder gefroren- Kategorie 0100000 ;
Gemüse , frisch oder gefroren- Kategorie 0200000,
einschl. Pilze Kategorie 0280000
Beispiele:   ab 1.1.2027 bis 31.12.2026
1.1 Kleine Erzeugniseinheiten: <25g Beeren, Erbsen, Oliven Ganze Einheiten oder Packungen oder mit einem Probenahmegerät
entnommene Einheiten
1 kg 
1.2 Mittelgroße Erzeugnisse, Einheiten:
25 -250 g
Äpfel, Orangen ganze Einheiten 1 kg , min. 10 Einheiten
1.3

Große Frischerzeugnisse, Einheiten,
250 - 1000 g

Gurken, Trauben (Bündel, Büschel) ganze Einheiten 2 kg , min. 5 Einheiten
1.4 Sehr, große Frischerzeugnisse, Einheiten: >1000 g Kürbisse , Melonen ganze Einheiten 2 kg , min.3 Einheiten  
1.5 Schalenfrüchte (0120000) ausgenommen Kokosnüsse Packungen oder Einheiten, die mit einem Probenahmegerät entnommen werden können 1 kg  
Kokosnüsse ganze Einheiten 5 Einheiten  
1.6 Kräuter (0256000) Petersilie, Salbei ganze Einheiten 0,2 kg  
Weitere Informationen siehe Originalquellen: Verordnung (EU) 2026/765 Verordnung 2002/63 EG
siehe Tabelle 5 siehe Tabelle 4

 

IHR PLUS: Die korrekte Probenahme hat einen wesentlichen Einfluss auf die Validität der nachfolgenden Laboranalyse. Wenn Sie auf „Nummer sicher” gehen wollen, lassen Sie Ihre Proben von zertifizierten Probennehmer:innen ziehen. Wir geben Ihnen dazu gern Tipps.

 

Autorin: Annika Luderer, staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin/Gegenprobensachverständige AGROLAB LUFA