Agrar

Die Zulassung für die folgenden chemischen Wirkstoffe wurde in der COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2021/566 verlängert:

 

Die Laufzeit für die Wirkstoffe wird in der Regel um ein Jahr verlängert, wenn die Überprüfung der Zulassung länger als ursprünglich vorgesehen dauert. Die Liste beschränkt sich auf die chemischen Wirkstoffe.

 

Wirkstoffe

Befristet bis

Referenz

Abamectin

30.04.2022

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2021.118.01.0001.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2021%3A118%3ATOC

 

Clodinafop

Clopyralid

Cyprodinil

Dichlorprop-P

Fenpyroximat

Fosetyl

Mepanipyrim

Metconazol

Metrafenon

Pirimicarb

Pyrimethanil

Rimsulfuron

Spinosad

Triclopyr

Trinexapac

Triticonazol

Ziram

 

Die Laufzeitverlängerungen haben keinen Einfluss auf die aktuellen Rückstandshöchstmengen und können jederzeit zurückgezogen werden, wenn einem Wirkstoff im Rahmen des Genehmigungsprozesses die erneute Zulassung verweigert wird.

 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger