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Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs Mancozeb ist erloschen. Restbestände müssen bis zum 04.01.2022 aufgebraucht werden.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung für Mancozeb (CAS-Nr. 8018-01-7) mit der Verordnung EU 2020/2087 mit Wirkung zum 04.01.2021 zurückgezogen. Die Mitgliedstaaten, in denen der Fungizid-Wirkstoff aus der Gruppe der Dithiocarbmate Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 04.07.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Restbestände müssen bis zum 04.01.2022 aufgebraucht werden. Die Rückstandshöchstmengen werden vermutlich erst dann auf 0,01 mg/kg erniedrigt werden, wenn auch für alle anderen Dithiocarbamate die Zulassung erloschen sein werden.

 

Links:

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2020/2087/oj

 

Autor: Frank Mörsberger