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Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs in Nematiziden erlischt. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Fenamiphos (CAS-Nr. 22224-92-6) mit  der Verordnung EU 2020/1246 am 03.09.2020 aufgrund von hohen Verbraucherrisiken zurückgenommen.

 

Die Mitgliedstaaten, in denen der Wirkstoff Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 23.03.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Die Anwender haben bis zum 23.9.2021 noch Zeit Restbestände aufzubrauchen.

 

Link: https://eur-lex.europa.eu/

 

 

Autor: Frank Mörsberger