Kirsche

Auch in diesem Jahr macht den Obstbauern die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) wieder zu schaffen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat drei Wirkstoffe zur Bekämpfung befristet zugelassen.

 

Für die Kultur von Steinobst (Süß-, Sauerkirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Renekloden, Pfirsiche) wurden Behandlungsmittel mit den Wirkstoffen: Cyantraniliprol, Spinosad und lambda-Cyhalothrin zur befristeten Anwendung zugelassen.


Im Aprikosenanbau sind nur zwei Präparate zugelassen, die entweder Spinosad oder lambda-Cyhalothrin enthalten. Beim Beerenobst dürfen rote, weiße, schwarze Johannisbeeren und Heidelbeeren im Notfall mit Cyantraniliprol behandelt werden. In Erdbeerkulturen darf der Schädling befristet mit einem Spinosad-haltigem Mittel bekämpft werden, bei Himbeeren- und Brombeeren nur mit lambda-Cyhalothrin als Insektizid. Die Anwendungen sind nur im Notfall erlaubt und auf einen Zeitraum von 120 Tagen beschränkt.

Im unseren Multipestizid-Nachweisverfahren werden die Rückstände dieser Wirkstoffe sicher erfasst und quantitativ bestimmt.

 

Tipp: Eine vollständige Übersicht der Notfallzulassungen des BVL (Stand 22.7.2020) finden Sie durch Klick auf den unten angegebenen Link.

 

 

 

Link: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger