Champignons

 

Ein Unternehmen züchtet Kulturchampignons  in den Niederlanden. Die Pilze werden vor der Ernte mitsamt dem Substrat ins Nachbarland Deutschland gebracht und dort frisch geerntet, verpackt und auch verkauft. Als Ursprungsland wurde „Deutschland“ auf die Packungen gedruckt. Ist das korrekt?

 
Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2019 diese spannende tatsächlich zur Entscheidung auf dem Tisch.
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem niederländischen Unternehmen wurde nun zu Gunsten des Unternehmens entschieden.
 
Nach Auffassung des EuGH liegt keine Verbrauchertäuschung vor, denn maßgeblich sei für die Herkunftsangabe das Land in das landwirtschaftliche Produkt geerntet wurde!
 
Das Unternehmen war daher sogar rechtlich verpflichtet, Deutschland als Herkunftsland anzugeben. Natürlich hätte man auch den zusätzlichen Hinweis anbringen dürfen, dass die Pilze in den Niederlanden gezüchtet wurden. Das hätte zumindest den bis in die letzte Instanz geführten Streit vermieden.
 
Übrigens wäre die geographische Herkunft in diesem Fall analytisch nicht zu bestimmen gewesen.
 
 
 

Author: Frank Mörsberger