Pflaume

Basierend auf Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz) die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel zu bestimmten Zwecken in Deutschland befristet zugelassen

 

Das Präparat „Insegar“ enthält den insektiziden Wirkstoff Fenoxycarb. Es ist ab dem 15.5. für 120 Tage im Anbau von Pflaumen, Zwetschgen und Mirabellen auf einem Anbaugebiet von 4500 ha auf Antrag der Fachgruppe Obstbau im Bundesausschuss Obst und Gemüse bei einem Befall mit dem Pflaumenwickler (Cydia funebrana) zugelassen.

 

Das Präparat „Vertimec pro“ mit dem Wirkstoff Abamectin ist zur Bekämpfung des gemeinen Birnenblattsaugers (Psylla pyri) an Birnen im Zeitraum vom 20.4.-17.9. befristet zugelassen

 

Tipp: Eine vollständige Übersicht der Notfallzulassungen des BVL finden Sie durch Klick auf den unten angegebenen Link.

 

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https://www.bvl.bund.de/

 

Author: Dr. Frank Mörsberger