Proteinpulver

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte Ende Dezember eine Stellungnahme zum Thema verzweigtkettigen Aminosäuren, wenn diese in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden.

 

Leucin, Isoleucin und Valin bilden die Gruppe der verzweigtkettigen Aminosäuren (Branched Chain Amino Acids, BCAA). Sie gehören zu den essentiellen Aminosäuren, können also vom Körper nicht selbst gebildet werden, sondern müssen mit der Nahrung zugeführt werden. Sie gelten als “Energiespender“ und werden häufig in Sportlernahrung und Ergänzungsprodukten im Bereich des Kraft- und Ausdauersports eigesetzt.

 

Höhere Aufnahmemengen dieser Aminosäuren in reiner Form, d.h. nicht als Bestandteil von Proteinen, können nach Angaben des BfR mit gesundheitlichen Risiken einhergehen gehen. Die Fachbehörde hat daher Orientierungswerte für tolerierbare zusätzliche Tageszufuhren auf Basis von Tierstudien abgeleitet und veröffentlicht. Für gesunde Erwachsene wurden die folgenden Orientierungswerte für die tägliche Zufuhr der isolierten verzweigtkettigen Aminosäuren (einzeln oder kombiniert) aus den Studien abgeleitet:

 

  • Leucin: 4,0 Gramm pro Tag
  • Isoleucin: 2,2 Gramm pro Tag
  • Valin: 2,0 Gramm pro Tag
  • BCAA (gesamt): 8,2 Gramm pro Tag (entsprechend der Summe der einzelnen BCAA)

 

Das BfR empfiehlt außerdem, verzweigtkettige Aminosäuren nicht einzeln, sondern in Kombination einzunehmen. Für Kinder und Jugendliche und Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion wurden keine Orientierungswerte bestimmt, da die Datenlage hierzu nicht ausreichte.

 

Die Lebensmittel-Labore der AGROLAB GROUP können die Aminosäuregehalte in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln sowohl in freier als auch in gebundener Form präzise bestimmen und darauf basierend die Produktspezifikation hinsichtlich der o.g. Empfehlungen beurteilen.

 

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Autor: Dr. Frank Mörsberger