Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat die Anwendung von bestimmten Insektiziden im Obst- und Gemüse-Ertragsanbau zur Prävention vor Ernteausfällen in Deutschland befristet erlaubt.

 

Das BVL begründete diese Ausnahme für den Einsatz von z.B. Cyantraniliprol („Benevia“) mit einem durch die vorherrschenden Witterungsbedingungen begünstigten, hohen Aufkommen der Kleinen Kohlfliege und dem Fehlen anderer wirksamer Behandlungsalternativen.

Auch wird in 2019 mit einem hohen Risiko für das Auftreten der Kirschessigfliege (KFK) gerechnet. Die beiden unterschiedlichen Wirkstoffe Cyantraniliprol („Exirel“) und Spinosad („SpinTor“) wurden aus Gründen des Resistenzmanagements in einer weiteren Notfallzulassung für die Anwendung in bestimmten Steinobstsorten für einen begrenzten Zeitraum erlaubt.

Einzelheiten zu allen Wirkstoffen und Anwendungsbereichen entnehmen Sie bitte den Informationen des BVL.

 

Link:  https://www.bvl.bund.de/

 

 

Author: Frank Mörsberger