Wasserhahn mit Trinkwasser - Grenzwerte geändert

Seit dem 12. Januar 2026 gelten drei zusätzliche Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung. Ziel der Regelungen ist es, die Qualität des Trinkwassers zu sichern und mögliche gesundheitliche Risiken auszuschließen.

 

PFAS im Fokus der neuen Anforderungen

Im Mittelpunkt steht der neue Grenzwert für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), der für alle Wasserversorger gilt. Trinkwasser darf für die Summe von 20 PFAS (PFAS-20) einen Wert von 0,10 µg/l nicht überschreiten. Ab 2028 wird für die Summe vier besonders relevanter PFAS (PFAS-4) ein Grenzwert von 0,020 µg/l gelten.

 

Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften und hohen Stabilität werden PFAS bereits seit Jahrzehnten vielfältig eingesetzt, etwa in Löschschäumen, Textilien oder Beschichtungen von Kochgeschirr. Gleichzeitig sind einige Vertreter der Stoffgruppe nachgewiesen gesundheitsschädlich und teilweise krebserregend. Aufgrund ihrer hohen Mobilität und Persistenz können sie sich in der Umwelt weit verbreiten und dort langfristig anreichern, daher sind sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt.

 

Ergänzend wurden zwei weitere Parameter in die Trinkwasserüberwachung aufgenommen, die abhängig von Wassergewinnung und Aufbereitung relevant sein können:

Zum einen HAA-5, die Summe von fünf Halogenessigsäuren, die insbesondere beim Einsatz chlorhaltiger Desinfektionsmittel entstehen können. Der Grenzwert liegt bei 0,060 mg/l.

Zum anderen Microcystin-LR, ein Toxin aus Cyanobakterien, das vor allem bei der Nutzung von Oberflächenwasser nach Algenblüten von Bedeutung ist. Der Grenzwert liegt bei 1,0 µg/l.

 

Die neuen Grenzwerte erhöhen die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers. Eine fundierte Analytik ist dabei entscheidend, um gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten und mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen.

 

Unsere Kundenbetreuer informieren Sie gerne zu den neuen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen Trinkwasseranalytik.

 

Weitere Informationen zur Trinkwasserverordnung und den neuen Grenzwerten finden Sie auch hier beim Umweltbundesamt.