Frankreich

Frankreich hat vorübergehende Maßnahmen eingeführt, um Importe von Obst und Gemüse mit Rückständen von fünf in der EU verbotenen Pestiziden vorübergehend auszusetzen.

 

Während bestimmte Pestizide aufgrund Ihrer Risiken für Umwelt und Gesundheit in der EU längst verboten sind, erstreckt sich dieses Verbot bisher nicht auf den Export solcher Pflanzenschutzmittel in andere Länder außerhab der EU. Dort werden sie weiterhin angewendet und gelangen mit Importen von Waren aus diesen Ländern als Rückstände in derart behandelnden Produkte wieder zurück in die EU.

 

Im französichen Dekret vom 5.Januar 2026 wurden die folgenden Produkte auf die temporär gültige Liste für verbotene Importe gesetzt:

 

Wirkstoffe Lebensmittel (roh oder verarbeitet)
Carbendazim und Benomyl Andere Kernobstsorten
Äpfel
Aprikosen
Birnen
Clementinen/Mandarinen
Grapefruits
Japanische Mispeln
Keltertrauben
Kirschen (süß)
Limetten
MangosPapayas
Mispeln
Orangen
Pfirsiche
Pflaumen
Quitten
Tafeltrauben
Zitronen
 
Auberginen
Bohnen (mit Hülsen)
Erbsen (mit Hülsen)
Okra
Rosenkohl
Tomaten
Zuchtpilze
 
Gerste
Hafer
Roggen
Sojabohnen
Weizen
Glufosinat Kartoffeln
Thiophanat-methyl Andere Kernobstsorten
Äpfel
Aprikosen
Birnen
Clementinen/Mandarinen
Grapefruits
Japanische Mispeln
Kirschen (süß)
Limetten
Mangos
Melonen
Mispeln
Orangen
Papayas
Pfirsiche
Pflaumen
Quitten
Wassermelonen
Weintrauben
Zitronen
 
Algen und prokaryotische Organismen
Auberginen
Kürbisse
Okra
Rosenkohl
Tomaten
 
Gerste
Hafer
Roggen
Sojabohnen
Weizen
Mancozeb Avocados
Erdbeeren
Mangos
Melonen
Papayas
Schwarze Johannisbeeren
Tafeltrauben
 
Kartoffeln
Paprika
Salat

 

IHR PLUS: Selbstverständlich sind diese Wirkstoffe Bestanteil unserer Routine-Untersuchungspakete für Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Die Ergebnoisse werden nach den geltenden EU-Verordnungen beurteilt, wobei auch nationale Regelungen berücksichtigt werden, wenn diese greifen.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP