Die Zulassung wird nicht verlängert, weil der Antrag auf Erneuerung der Genehmigung vom Antragsteller zurückgezogen wurde.
Die EU-Kommission hat nun die Nichterneuerung der Genehmigung von Tritosulfuron (CAS-Nr.: 142469-14-5) mit vom 31.10.2024 am 04.11.2024 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Tritosulfuron enthalten bis spätestens 07.05.2025 widerrufen. Etwaige Aufbrauchfristen für Tritosulfuron-enthaltende Pflanzenschutzmittel enden dann spätestes ein halbes Jahr danach, am 07.11.2025.
Die Rückstandshöchstmenge für den Herbizid-Wirkstoff aus der Sulfonyl-Harnstoffgruppe liegt für Obst und Gemüse bereits bei 0,01* mg/kg, außer für Zuckermais (0,001* mg/kg). Daher ist mit keinen weiteren Absenkungen zu rechnen.
Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP

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