pesticide application

Die Zulassungen für die Wirkstoffe Captan (CAS-Nr. 133-06-2), Folpet (CAS-Nr. 133-07-3) und Metrafenon (CAS-Nr. 220899-03-6) wurden von der EU Kommission bis 31.10. 2039 verlängert.

 

Für Captan bestehen weiterhin Einschränkungen. Während der Blütezeit - auch von Beikräutern - darf zum Schutz der bestäubenden Insekten das Fungizid im Freiland nicht ausgebracht werden.

 

Die Anwendungsbeschränkung von Folpet als Fungizid wird nicht aufrechterhalten. Wegen des hohen Risikos für Fische und wirbellose Wassertiere sollten jedoch bestimmte Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Folpet enthalten, eingehalten werden.

 

Die derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte bleiben bestehen mit folgender nationaler Ausnahme:

Für die Anwendung des Wirkstoffs im Pflanzenschutzmittel Folpet 80WDG im Rahmen einer Notfallzulassung gegen Schorfinfektionen bei Kernobst in der Bodenseeregion (Deutschland) wurde die zulässige Rückstandshöchstmenge national von 0,3 mg/kg auf 6 mg/kg erhöht. Die Ausnahme gilt nur für Ware, die innerhalb von Deutschland gehandelt wird.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger

 

Captan: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2186 der Kommission vom 3. September 2024

Folpet: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2198 der Kommission vom 4. September 2024 
Metrafenon:  Durchführungsverordnung (EU) 2024/2390 der Kommission vom 6. September 2024