In der Verordnung (EU) 2024/1808 der Kommission vom 1. Juli 2024 wurden die Zeitpunkte festgelegt, ab wann die niedrigeren Grenzwerte in der Kontaminantenverordnung gelten sollen.

 

Die Herabsetzung des Höchstwertes für Mutterkorn wird um 1 Jahr auf den 1.7.2025 verschoben. Der Höchstwert für Ergotalkaloide (EA) in Roggenmahlerzeugnissen und Roggenmehl, die für den Endverbraucher bestimmt sind, und in Weizenmahlerzeugnissen mit geringem Aschegehalt (< 900 mg/100 g) werden um jeweils 4 Jahre verschoben auf den 1.7.2028.

 

Zum 1. Juli 2024 gilt nur für EA in Mahlerzeugnissen aus Gerste, Dinkel und Hafer mit einem Aschegehalt von < 900 mg/100 g der neue Grenzwert von 50 µg/kg.

 

IHR PLUS: Die AGROLB Labore untersuchen Ihre Getreide und Getreideerzeugnisse auf Mutterkornbestandteile bzw. Ergotalkaloide und bewerten die Ergebnisse nach den geltenden Rückstands-Verordnungen.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger AGROLAB GROUP