Der Zulassungszeitraum für den fungiziden Wirkstoff Metconazol wurde bis zum 15. März 2025 verlängert.
Der Wirkstoff Metconazol (CAS-Nr.: 125116-23-63) ist derzeit in 25 Mitgliedsstaaten zugelassen. Die Beschränkung auf die Anwendung als Fungizid und Pflanzenwachstumsregler wird nicht aufrechterhalten.
Weitere Einzelheiten sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1749 vom 24.6.24 zu finden.
Autor: Dr. Frank Mörsberger