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Acibenzolar-S-methyl (CAS-Nr. 135158-54-2) war in 12 Mitgliedsstaaten ursprünglich bis zum 31.3.2031 zugelassen. Jetzt verkürzt sich die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel, die diesen fungiziden Wirkstoff enthalten bis zum 10.7.2025.

 

Mit Ende der Aufbrauchfrist ist mit der Absenkung der zulässigen Rückstandshöchstmenge auf 0,01 mg/kg auch für Kulturen zu erwarten, die im Moment noch höhere RHMs haben.

 

In Deutschland war der Wirkstoff bereits vorher schon nicht mehr zugelassen.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger