Die Zulassung von sieben Pflanzenschutz-Wirkstoffen wurde nicht mehr verlängert und ist erloschen.
Die EU-Kommission hat die Zulassung der unten aufgeführten Wirkstoffe nicht mehr verlängert.
Wirkstoffe |
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Zulassungsende |
Referenz |
Bispyribac |
Herbizid |
06.05.2024 |
1) |
Metosulam |
Herbizid |
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Oryzalin |
Herbizid CAS-Nr.: 19044-88-3 |
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Oxasulfuron |
Herbizid CAS-Nr.: 144651-06-9 |
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Triazoxid |
Fungizid CAS-Nr.: 72459-58-6 |
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Dimethomorph |
Fungizid CAS-Nr.: 110488-70-5 |
20.11.2024 |
2) |
Mepanipyrim |
Fungizid CAS-Nr.: 110235-47-7 |
20.11.2024 |
3) |
1) Verordnung (EU) 2024/1076 der Kommission vom 15. April 2024
Im Obst und Gemüsebereich hat das Zulassungsende der Wirkstoffe aus dieser Verordnung keine Auswirkungen auf die derzeit gültigen Rückstandshöchstmengen, da diese bereits auf die analytische Bestimmungsgrenzen abgesenkt waren.
2) Verordnung (EU) 2024/1207 der Kommission vom 29. April 2024
Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg, aber für zahlreiche O&G-Produkte gibt es derzeit Ausnahmen, wie, z.B. für Spinat, Blattsalate, Kräuter, Kartoffeln, Kohl- und Zwiebelgewächse, Orangen, Erdbeeren und Trauben, um nur einige zu nennen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.
3) Verordnung (EU) 2024/1217 der Kommission vom 30. April 2024
Zwar liegen für viele Obst- und Gemüse die aktuellen rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg bzw. 0,02 mg/kg, aber für diverse Beeren, Trauben und einige Gemüse existieren noch Ausnahmen. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die Rückstandshöchstmengen ebenfalls auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden.
Autor: Dr. Frank Mörsberger