Babynahrung

Die EU-Kommission plant die zulässigen Höchstmengen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder ab dem 1.1.2024 zu senken.

 

 

Die neuen Höchstgehalte für die Summe von 3-MCPD-Fettsäureestern und freiem 3-MCPD sollen ab dem 1. Juli 2024 mit einer einjährigen Übergangsfrist gelten.

 

Der Verordnungsentwurf wurde angenommen und sieht die folgenden Änderungen vor:

 

5.3.3 Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, sowie Kleinkindernahrung

aktuell

ab 1.1.2025

5.3.3.1 als Pulver in Verkehr gebracht

125 µg/kg

80 µg/kg

5.3.3.2 als Flüssigkeit in Verkehr gebracht

15 µg/kg

12 µg/kg

Der Höchstgehalt gilt für das Produkt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird.

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Labore untersuchen 3-MCPD in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie in allen Lebensmitteln und selbstverständlich auch in den speziellen Formulierungen für die Säuglings- und Kleinkindernährung.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger