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Die Genehmigung des Wirkstoffs Dimoxystrobin, der als Fungizid eingesetzt wurde, wird nicht mehr verlängert.

 

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1436 vom 10.7.23  wurde die Nichtverlängerung der Zulassung von Dimoxystrobin (CAS-Nr. 149961-52-4) bekannt gegeben.

 

Dimoxystrobin zählt zu den Strobilurin-Fungiziden und wurde vor allem im Weizen- und Rapsanbau eingesetzt.

Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Dimoxystrobin enthalten, bis spätestens 31.1.2024 widerrufen. Die Aufbrauchfrist endet am 31.07.2024.

 

Für die meisten Obst- und Gemüsearten liegen die zulässigen Rückstandshöchstmengen (RHM) bereits bei 0,01 mg/kg. Nur bei Kräutern und essbaren Blüten liegt die RHM noch bei 0,02 mg/kg und wird vermutlich ebenfalls abgesenkt werden.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger