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Die Zulassung des fungiziden Wirkstoffs Ipconazol wird nicht verlängert und erlischt vorzeitig.

 

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2023/939 vom 10.05.2023 die Nichtverlängerung der Zulassung von Ipconazol (CAS-Nr. 125225-28-7) zum 31.05.2023 bekannt gegeben.

Zur Begründung wurde angeführt, dass der Wirkstoff ein Langzeitrisiko für körnerfressende Vögel darstellt und auch als reproduktionstoxisch für Menschen eingestuft wird.

 

Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Ipconazol enthalten, bis spätestens 31.08.23 widerrufen. Die Aufbrauchfrist endet am 29.02.24.

Für die Obst- und Gemüsearten liegt der zulässige Höchstwert bei 0,01 mg/kg für Kräuter und essbare Blüten bei 0,02 mg/kg. Er dürfte ebenfalls auf 0,01 mg/kg  gesenkt werden.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger