Obst

Aktuelle Informationen zur Änderung von Rückstandshöchstmengen bei Obst & Gemüse stellen wir Ihnen hier nach deren Veröffentlichung zusammen. Auf die Ankündigung von entsprechenden EU-Vorhaben verzichten wir jedoch.

 

 

Wirkstoff

Kultur

bisher

neu

ab

Quelle

 

 

mg/kg

mg/kg

 

 

Acrinathrin

0251020 Grüne Salate

0,2

1,0

20.10.21

1)

Ethirimol

0232010 Schlangengurken

0,05

0,2

17.5.21
(rückwirkend)

Penthiopyrad

0270020 Kardonen

15

20

20.10.21

0270030 Stangensellerie

15

20

Picloram

0241000 Blumenkohle

0,01

0,08

20.10.21

0241010 Broccoli

0,01

0,08

0241020 Blumenkohle

0,01

0,08

0241990 Sonstige

0,01

0,08

 

Im RADAR August haben wir über mehrere Änderungen von Rückstandshöchstmengen berichtet. Hier erhielten wir nun eine amtliche Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/1110 betreffend der Wirkstoffe Ametoctradin, Bixafen, Fenazaquin, Spinetoram, Tefluthrin und Theincarbazon-methyl. Die in der ursprünglich genannente Gültigkeit (22.2.22) wurde korrigiert. Richtig ist, dass die neuen RHMs für die genannten Stoffe schon ab dem 27.1.22 gelten werden.

 

 

Link: 

1) https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2021/1247/oj

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger