DNA Genschere

Die europäischen Agrarlobbyisten haben ihr Weihnachtsgeschenk schon im November bekommen. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA kam zum Ergebnis, dass neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas9 keine größeren Gefahren bergen, als die “klassischen“ Pflanzenzüchtungsverfahren.

 

Bedeutet das nun freie Bahn für die Genchiurgen?

Das ist noch nicht klar. Es bedeutet zunächst einmal nur, dass die EFSA der Ansicht ist, dass die bestehenden Leitlinien für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen keiner grundlegenden Überarbeitung bedürfen und auch auf die GVOs Anwendung finden, die mit einem der neuen Genome-Editing erzeugt werden. Hierunter fällt die erwähnte CRISPR/Cas9 Methode, bei der durch einen gezielten Schnitt im DNA-Molekül durch den nachfolgenden Reparaturmechanismus der Zelle Mutationen erzeugt werden oder auch bestimmte Gene abgeschaltet werden können. Eine Weiterentwicklung dieser SDN-1 Methode erlaubt das Herausschneiden kleiner Gensequenzen und ggf. auch deren Austausch (SDN-2, ODM).

 

Die bisher üblichen Genmanipulationen, bei denen Fremd-DNA in das Erbgut der Pflanze eingeschleust wurde z.B. Herbizidresistenzen, fallen unter die SDN-3 Kategorie, die die EFSA in der aktuellen Studie nicht betrachtet hat.

 

Experten warnen vor möglichen Risiken

Aber auch nach der Unbedenklichkeitserklärung der EFSA warnen Experten weiterhin vor möglichen Risiken der neuen Techniken, die nach deren Ansicht nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten. Darunter finden sich renommierte Institute wie das norwegische Zentrum für Biosicherheit GenØk, das österreichische Umweltbundesamt und andere kritische Wissenschaftler-Vereinigungen wie die ENSSER (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility) und Testbiotech (Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie).

Eine Kritik ist, dass bereits erkannte negative Effekte in der EFSA-Metastudie nicht gebührend berücksichtigt wurden und Studien, die zu weniger optimistischen Schlussfolgerungen kamen, nicht ausgewertet wurden. Auch wird grundsätzlich bemängelt, dass der Untersuchungsauftrag der EU-Kommission an die EFSA unzureichend formuliert wurde, so dass wichtige Aspekte zur Beurteilung der neuen Gentechnik (NGT) überhaupt nicht Gegenstand des Studie gewesen seien.

 

Hervorzuheben ist, dass die EU-Kommission Pflanzen, die mit Hilfe von NGT erzeugt werden als gentechnische veränderte Organsimen eingestuft werden. Außerdem muss erwähnt werden, dass standardisierte analytische Nachweisverfahren für SDN-1 Manipulationen derzeit noch nicht verfügbar sind und somit eine Unterscheidung zwischen Mutationen, die mittels CRISPR/Cas9 oder klassischer Züchtung erzielt wurden, nicht voneinander unterschieden werden können.

 

GVO-Analytik

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Weitere Informationen finden Sie hier:

efsa.onlinelibrary.wiley.com

genok.com/wp-content/uploads

www.testbiotech.org

https://genok.com/

https://ensser.org/       

 

Author: Dr. Frank Mörsberger