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Die Genehmigung für die Verwendung der Wirkstoffe Bromoxynil, Benalaxyl und Ethametsulfuron-methyl erlöschen. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.

 

Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Bromoxynil (CAS-Nr. 1689-84-5) mit der Verordnung 2020/1276 am 14.9.2020 aufgrund von hohen Verbraucherrisiken zurückgenommen. Die Genehmigung für den Insektizid-Wirkstoff Benalaxyl (CAS-Nr.71626-11-4) wurde wegen Bedenken hinsichtlich möglicher Grundwasserkontaminationen und langfristigen Risiken für Vögel und Nichtzielanthropoden mit der Verordnung 2020/1280 nicht verlängert. Für Ethametsulfuron-methyl (CAS-Nr. 97780-06) wurde der Antrag auf Genehmigung vom Hersteller zurückgezogen.

 

Die Mitgliedstaaten, in denen der Herbizid-Wirkstoff Bromoxynil Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 17.03.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Für Benalaxyl-haltige Fungizide müssen die Zulassungen bis 05.04.2021 zurückgezogen werden. Die Anwender haben bis zum 17.09.2021 bzw. bei Benalaxyl noch bis zum 05.10.2021 Zeit Restbestände aufzubrauchen.

 

Links:

Bromoxynil: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2020.300.01.0032.01.ENG&toc=OJ:L:2020:300:TOC

Benalaxyl: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1600153393176&uri=CELEX:32020R1280

Ethametsulfuron-methyl: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1600153393176&uri=CELEX:32020R1281

 

Autor: Frank Mörsberger