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Der Entwurf für die Fortschreibung des EU-Monitoring-Programms wurde den Fachverbänden der Lebensmittelwirtschaft angenommen. Es umfasst 208 Rückstandsparameter für pflanzliche Lebensmittel und ca. 30 Verbindungen für tierische Produkte.

 

Das Überwachungsprogramm der EU für Pflanzenschutzmittelrückstände wird jährlich aktualisiert. Das Programm gilt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/989. In den nächsten 3 Jahren werden jährlich 10 Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs auf bis zu 208 Parameter und 2 Lebensmittel tierischen Ursprungs auf bis zu 33 Parameter von den nationalen Überwachungsbehörden untersucht. Darunter werden auch Babynahrung und Bioprodukte sein.

 

Im Jahr 2026 werden folgende Lebensmittel untersucht: Orangen, Birnen, Kiwis, Blumenkohl, Zwiebeln, Karotten, Kartoffeln, Bohnen (getrocknet), Roggen(körner), „brauner Reis“ (= entspelzter Reis), Geflügelfett und Rinderleber.

 

IHR PLUS: Wir werden Sie nach Veröffentlichung der Verordnung über den Untersuchungsumfang informieren, damit Sie ggf. bei Ihrer zukünftigen Prüfplangestaltung entsprechende Schwerpunkte setzen können.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP