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Mit der EU-Verordnung VO 2024/2806 vom 31.10.2024 veröffentlicht am 04.11.2024 hat die EU Kommission die Nichterneuerung der Genehmigung für Metribuzin bekannt gegeben.

 

Der Wirkstoff Metribuzin (CAS-Nr. 21087-64-9) wurde als Herbizid vor allem bei Kartoffeln, Weizen und in verschiedenen Gemüsekulturen eingesetzt. Bei der Neubewertung durch die Kommission wurde Metribuzin als endokrinschädlich und bienengefährlich eingestuft. Dies führte nun zum Entzug der Zulassung. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis spätestens 24.5.2025 zu widerrufen. Restbestände solcher Mittel müssen bis spätestens 24.11.2025 aufgebraucht werden.

 

Danach ist mit einer Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für alle Obst- und Gemüsearten auf die Bestimmungsgrenze von 0,1 mg/kg zu rechnen. Insbesondere einige Blattsalate weisen aktuell noch höhere zulässige Rückstandshöchstmengen von 0,5 mg/kg auf. Gemüse bereits bei 0,01* mg/kg, außer für Zuckermais (0,001* mg/kg). Daher ist mit keinen weiteren Absenkungen zu rechnen.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger