Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz PFAS, sind Chemikalien, die in vielen industriellen Prozessen verwendet werden. Pflanzen können diese Stoffe über den Boden und das Giesswasser aufnehmen.

 

So gelangen PFAS über pflanzliche Futtermittel in den Körper von Nutztieren und von dort über den Verzehr tierischer Lebensmittel auch in den menschlichen Körper. Ab Januar 2023 gelten in der EU Höchstgehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie für die Summe dieser vier PFAS in ausgewählten tierischen Lebensmitteln.

 

Für Landwirte wäre es hilfreich zu wissen, wie hoch der PFAS-Gehalt in pflanzlichen Alleinfuttermitteln maximal sein darf, damit das tierische Lebensmittel am Ende die EU-Grenzwerte nicht überschreitet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich dieser Frage angenommen und mit Hilfe von toxikokinetischen Modellierungen entsprechende Abschätzungen für Rinder, Schafe, Schweine und Geflügel vorgenommen.

 

Link in Browser kopieren: https://www.bfr.bund.de/cm/343/futtermittel-sind-ein-schluessel-zur-einhaltung-von-pfas-hoechstgehalten-in-tierischen-lebensmitteln.pdf

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Rückstandslabore untersuchen und bewerten Lebens- und Futtermittel hinsichtlich des Gehalts von PFAS auf Basis der aktuellen EU-Gesetzgebung.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger