Caipirinha

Der „Caipi“ (Caipirinha) ist ein beliebter Cocktail und wird auch in der heißen Variante auf den Weihnachtsmärkten als Alternative zu Glühwein und Co. vor allem von jungen Leuten bevorzugt.

 

Traditionell wird Caipirinha mit Cachaça (einem Zuckerrohrschnaps) gestoßenen Limetten, Rohrzucker und Eis gemixt.

Die Limetten, die dem erfrischenden Cocktail sein Aroma verleihen, nahm das Chemische Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) genauer unter die Lupe. Die amtlichen Kontrolleure wollten wissen, wie sich die Verwendung verschiedener Limettenqualitäten auf das Partygetränk in Bezug auf Pestizidrückstände auswirkt. Also wurde von Mitte 2021 bis August 2023 immer im Amtslabor kräftig gemixt.

 

Neben Limetten ohne Hinweis auf die Verzehrbarkeit der Schale wurden solche mit dem Hinweis „Schale zum Verzehr geeignet“ und auch Bio-Limetten für die Zubereitung des Cocktails verwendet.

 

Das Ergebnis fiel eindeutig zugunsten der Bio-Limetten aus. Bei Früchten mit behandelter Schale wurden durchschnittlich 4,9 mg/kg Pestizidrückstände gefunden. War die Schale als "zum Verzehr geeignet" gekennzeichnet, wurden im Mittel nur noch 0,19 mg/kg Rückstände gefunden. Lediglich bei Bio-Limetten konnten nur 0,003 mg/kg Schalenbehandlungsmittelrückstände nachgewiesen werden.

Mit Nacherntebehandlungsmitteln wie Imazalil, Thiabendazol, Orthophenylphenol und Pyrimethanil soll der Schimmelbefall verhindert und die Lagerfähigkeit der Zitrusfrüchte verbessert werden.

 

Die Verwendung von Thiabendazol muss auch bei Limetten auf einem Schild oder Aufkleber an der Ware angegeben werden. Im Gegensatz zu anderen Zitrusfrüchten ist die Angabe der übrigen Behandlungsmittel bei Limetten freiwillig. Das Fehlen einer Angabe bedeutet daher nicht, dass keine Schalenbehandlung stattgefunden hat.

 

Wenn der Hersteller dies kenntlich machen möchte, muss er eine Angabe wie „Schale nach der Ernte unbehandelt“ oder „Schale zum Verzehr geeignet“ machen. Wenn Sie den Hinweis „unbehandelt“ finden, können Sie davon ausgehen, dass die Früchte weder vor noch nach der Ernte mit Fungiziden in Berührung gekommen sind. Im ökologischen Anbau, d.h. bei ausgewiesenen „Bio“-Limetten, darf der Erzeuger ohnehin keine derartige Behandlung vornehmen.

 

Zusätzlich können Südfrüchte mit einer Wachsschicht konserviert werden. Das Wachsen muss ebenfalls deklariert werden. Man erkennt es meist am starken Glanz der Schale.

 

Übrigens gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, welche Limetten zum Mixen von Cocktails verwendet werden dürfen. Also am besten den Barkeeper fragen, oder für die Freunde selbst zum Shaker greifen. Das "amtliche" Rezept und den vollständigen Bericht finden Sie übrigens hier.

 

IHR PLUS: Die Rückstandslabors der AGROLAB GROUP untersuchen sämtliche Südfrüchte auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und speziell auch auf Schalenbehandlungsmittel.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger