Arsenfläschchen

Die EU-Verordnung (EU) 2023/465 legt ab dem 26.3.23 neue Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reiserzeugnissen, Säuglingsanfangsnahrung, Beikost, Fruchtsäften und Speisesalz fest.

 

Arsen ist ein sehr häufig vorkommendes Halbmetall, das als giftig gilt und dessen Aufnahme über die Nahrung vermieden werden sollte.

 

In Studien wurde festgestellt, dass Verbraucher*innen, die viel Reis und Reisprodukte verzehren, aber auch Kinder unter drei Jahren einer erhöhten Exposition gegenüber anorganischem Arsen ausgesetzt sein können. Arsen steht im Verdacht, zu bestimmten Krebsarten beizutragen.

 

Wir haben für Sie die neu festgelegten Grenzwerte tabellarisch zusammengestellt und verweisen für die Erläuterungen zu den Fußnoten und weitere Informationen auf den Text der EU-Verordnung, den Sie hier herunterladen können.

 

Erzeugnis (1)

Höchstgehalt 
(mg/kg Frischgewicht)

3.5

Arsen (3.5.1 bis 3.5.4: anorganisches Arsen, 3.5.5: Gesamtarsen) (50)

 

3.5.1

Getreide und Erzeugnisse auf Getreidebasis (51)

3.5.1.1

Geschliffener Reis, nicht parboiled (polierter oder weißer Reis)

0,15

3.5.1.2

Parboiled-Reis und geschälter Reis

0,25

3.5.1.3

Reismehl

0,25

3.5.1.4

Reiskekse, Reiswaffeln, Reiskräcker, Reiskuchen, Reisflocken und Frühstückspuffreis

0,3

3.5.1.5

Reis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder (3)

0,1

3.5.1.6

Alkoholfreie Getränke auf Reisbasis

0,03

3.5.2

Säuglingsanfangsnahrung (3) (29), Folgenahrung (3) (29), für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (3) (29) und Kleinkindnahrung (29) (57)

3.5.2.1

– vermarktet als Pulver

0,02

3.5.2.2

– vermarktet als Flüssigkeit

0,01

3.5.3

Beikost (3) (29)

0,02

3.5.4

Fruchtsäfte, rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtnektare (14)

0,02

3.5.5

Salz

0,50

 

IHR PLUS: Die Lebensmittellabore der AGROLAB GROUP untersuchen alle Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel auf Arsen. Neben dem Gesamtarsengehalt bestimmen wir auch den Anteil an anorganischem Arsen in den Proben und bewerten die Ergebnisse nach den in Europa geltenden gesetzlichen Grenzwerten.


Links:
1) Durchführungsverordnung (EU) 2023/465

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger