Radieschen

Haben Sie bei dieser Überschrift ein „déjà vue“ Erlebnis? Dann gehören Sie zu den regelmäßigen und besonders aufmerksamen Leser*innen des AGAROLAB RADAR. Im Juli hatten wir über das Thema schon einmal berichtet.

 

Inzwischen wurde mit der EU-Verordnung (EU) 2021/1771 vom 7.10.21 die Übergangsfrist um weitere drei Jahre verlängert, weil die Kommission noch weitere Daten auswerten möchte. Es bleibt also erst einmal dabei, dass für Rettich- und Radieschenblätter keine eigenen, an die Grenzwerte von Grünkohl angeglichenen Rückstandshöchstwerte definiert werden, wie ursprünglich in Verordnung EU 2018/62 vorgesehen.

 

Wir wiederholen deshalb unsere Gourmet-Empfehlung aus dem Sommer:
Wer auch das Blattwerk von Rettich und Radieschen in der Küche verarbeiten möchte z. B. in Suppen und „green smoothies“, sollte diese besser von einem zertifizierten Bio-Landwirt beziehen.

 

 

 

Link: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1771/oj

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger