Die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Carvon und weitere 34 Wirkstoffe wurde verlängert.

 

Mit der VO (EU) 2019/706 wird die Genehmigung für den Wirkstoff Carvon, die regulär zum 31.07.2019 abgelaufen wäre, bis 31.07.2034 erneuert. Carvon wird als Wachstumsregler eingesetzt (CAS-Nr. 6485-40-1). Diese Beschränkung wurde aufgehoben.

 

Der Wirkstoff, der aus Kümmelöl isoliert wird, war bislang nur in den Niederlanden als Pflanzenschutzmittel zugelassen. Es ist für diesen Stoff keine Rückstandshöchstmenge erforderlich. Carvon wird durch unsere Multimethoden derzeit nicht erfasst.

 

Mit der EU-Verordnung 2019/707 vom 07.05.2019 wird die Zulassung für 33 chemische Wirkstoffe und einen biologischen Wirkstoff verlängert. Es handelt sich dabei um folgende chemischen Wirkstoffe und Fristen:

 

Bis zum 30.06.2020
Famoxadon
Flumioxazin
Metalaxyl-M

 

Bis zum 31.07.2020
Alpha-Cypermethrin
Beflubutamid
Benalaxyl
Benthiavalicarb
Bifenazate
Boscalid
Bromoxynil
Captan
Cyazofamid
Desmedipham
Dimethoat
Dimethomorph
Ethephon
Etoxazol until 06/30/2020
Fenamiphos
Fluoxastrobin
Folpet
Foramsulfuron
Formetanat
Methiocarb
Metribuzin
Milbemectin
Phenmedipham
Phosmet
Pirimiphos-methyl
Propamocarb
Prothioconazol
S-Metolachlor

 

Bis zum 31.08.2020
Tebuconazol

 

Bis zum 30.09.2020
Diuron

 

Die Zulassungsbedingungen für das Akarizid Cyflumetofen mit Zubereitungen wurden durch die EU-Verordnung 2019/716 geändert. Der Einsatz von Pestiziden mit diesem Wirkstoff ist auf Anwendungen beschränkt, bei denen sichergestellt werden kann, dass der Metabolit B3 aufgrund seines genotoxischen Potenzials den MRL von 0,1 mg/l im Grundwasser nicht überschreitet.

 

Die Zulassung für den Herbizid-Wirkstoff Isoxaflutol wurde erneuert und gilt bis zum 31.07.2034. Die Anwendung des Wirkstoffs ist in 20 Mitgliedsländern erlaubt - auch in Deutschland. Die zulässige Rückstandshöchstmenge liegt bei 0,02 mg/kg, außer für frische Kräuter und essbare Blüten. Hier beträgt sie 0,05 mg/kg.

 

Link: 

https://eur-lex.europa.eu/

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Author: Frank Mörsberger