Mandarinen

Die Einfuhrkontrollen an den EU-Außengrenzen werden u.a. verschärft für Mandarinen, Clementinen, Paprika, Bohnen, Curryblätter und einiges mehr. Die entsprechende EU-Verordnung und Ihre Anhänge wurden aktualisiert.

 

Lebensmittel KN Code Ursprungsland Gründe Kontrollfrequenz
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 0805 21; 0805 22; 0805 29 Türkei Pestizidrückstände (1) 5%
Paprika der Capsicum-Arten (außer Gemüsepaprika) ex 0709 60 99; ex 0710 80 59 Pakistan Pestizidrückstände (1) 20%
Bohnen 0708 20 Kenia Pestizidrückstände (1) 10%
(bisher 5%)
Granatäpfel ex 0810 90 75 Türkei Pestizidrückstände (1,4) 10%
(bisher 5%)
Gewürz-mischungen 0910 91 10; 0910 91 90 Pakistan Aflatoxine 50%
Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii) ex 1211 90 86 Indien Pestizidrückstände(1,2) 50%
Sesamsamen 1207 40 90 Äthiopien Salmonellen(3) 50%
Nigeria 50%
Indien 20%
Sudan (neu) 20%
Uganda (neu) 20%
Weintrauben, getrocknet (auch zerkleinerte oder zu einer Paste verarbeitete getrocknete Weintrauben, ohne weitere Behandlung) 0806 20 Türkei Ochratoxin A 10%
(bisher 5%)
 

Aus dem Anhang 1 gestrichen wurden in der Neuauflage der Verordnung

 

Zitronen

 

Türkei

Pestizidrückstände

 

Himbeeren

 

Serbien

Noroviren

 

getrocknete und in anderer Weise zubereitete oder haltbar gemachte Aprikosen

 

Türkei

Sulfit

 

 

  1. Rückstände mindestens von solchen Pestiziden, die in dem gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) angenommenen Kontrollprogramm aufgeführt sind und mit Multirückstandsmethoden auf der Grundlage von GC-MS und LC-MS analysiert werden können (Pestizide lediglich in/auf Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs zu überwachen).
  2. Rückstände von Acephat.
  3. Die Probenahmen und die Analysen erfolgen nach den Probenahmeverfahren und Referenzanalysemethoden gemäß Anhang III Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung.
  4. Rückstände von Prochloraz.

Zur umfassenden Information verweisen wir auf die aktualisierte Durchführungsverordnung

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger