Nach Jahren ohne Fortschritte seit der letzten europäischen Empfehlung (EU 2017/84) ist Spanien das erste EU-Land, das vorübergehende Aktionsgrenzwerte für das Vorhandensein von MOAH in Lebensmitteln festlegt, die von der AESAN (Agentur für Lebensmittelsicherheit und -qualität) definiert wurden.
Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) umfassen eine breite Familie chemischer Verbindungen, die hauptsächlich aus Erdöl, Kohle, Erdgas oder Biomasse gewonnen werden. Diese Substanzen können Lebensmittel durch Migration aus Verpackungsmaterialien, Maschinen, Zusatzstoffen oder industriellen Prozessen kontaminieren.
Innerhalb dieser Gruppe sind zwei Unterkategorien für die Lebensmittelsicherheit besonders relevant:
- MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons): gesättigte Kohlenwasserstoffe
- MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons): aromatische Kohlenwasserstoffe
Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt die derzeitige Exposition gegenüber MOSH über die Nahrung für die untersuchten Altersgruppen keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken, obwohl weitere Untersuchungen empfohlen werden, um mögliche Langzeitwirkungen zu bewerten. Im Gegensatz dazu können einige Bestandteile der MOAH-Fraktion, insbesondere solche, die drei oder mehr aromatische Ringe enthalten, die DNA schädigen und genotoxische und karzinogene Risiken bergen.
Seit mehreren Jahren geht die europäische Gesetzgebung nicht über Überwachungsempfehlungen hinaus. Konkret verpflichtete die Empfehlung (EU) 2017/84 die Mitgliedstaaten, Überwachungsprogramme für MOH in Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien einzurichten, legte jedoch keine gesetzlichen Höchstgrenzen fest.
Daher ist Spanien mit seiner Entscheidung, vorübergehende Aktionsgrenzwerte für MOAH festzulegen, ein Vorreiter bei der Einführung strengerer Vorschriften. In ihrer jüngsten technischen Mitteilung hat die spanische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN) eine Übergangsregelung für den Umgang mit MOAH in Lebensmitteln festgelegt, während endgültige gesetzliche Maßnahmen ausgearbeitet werden.
Die festgelegten vorübergehenden Aktionsgrenzwerte lauten wie folgt:
- 0,5 mg/kg für Trockenlebensmittel mit geringem Fett-/Ölgehalt (≤ 4 %)
- 1,0 mg/kg für Lebensmittel mit einem Fettgehalt > 4 % und ≤ 50 %
- 2,0 mg/kg für Fette, Öle oder Lebensmittel mit einem Fett-/Ölgehalt > 50 %
Für die Kategorie „Fette/Öle und fettreiche Lebensmittel” wird bis Januar 2028 unter Übergangsbedingungen ein Ausnahmegrenzwert von 10 mg/kg für Oliventresteröle zugelassen.
Wenn Analysen Konzentrationen über diesen Grenzwerten ergeben, müssen die Produkte vom Markt genommen oder zurückgerufen werden. Die Maßnahme gilt für das Lebensmittel „im Verkaufszustand”, unabhängig von der Quelle der Kontamination.
IHR PLUS: Die Labore der AGROLAB GROUP sind bestens auf diese neuen Rahmenbedingungen vorbereitet. Sie verfügen über die Akkreditierung nach ISO 17025 für die Bestimmung von MOSH und MOAH in allen Arten von Lebensmittelmatrizes und wenden die vom Gemeinsamen Forschungszentrum (JRC) der Europäischen Kommission festgelegte offizielle Methodik an.
Autorin: Dr. Isabel Gómez, AGROLAB Iberica; Übersetzung: Dr. Frank Mörsberger für AGROLAB GROUP

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