Die Verordnung (EU) 915/2023 wurde aktualisiert und enthält nun spezifische Grenzwerte für anorganisches Arsen in Fisch- und Muschelprodukten.
Anorganisches Arsen ist die giftigste Form von Arsen. Es kann Lungen-, Blasen- und Hautkrebs sowie Hautläsionen verursachen. Obwohl es natürlich in Gesteinen, Böden und Grundwasser in geringen Konzentrationen vorkommt, hat die menschliche Tätigkeit seinen Gehalt in der Umwelt durch industrielle Emissionen aus dem Bergbau und der Verhüttung von Nichteisenmetallen, durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe sowie durch die Verwendung von Arsen in Düngemitteln, Holzschutzmitteln, Insektiziden und Herbiziden erhöht. Lebensmittel und Trinkwasser sind die Hauptwege der Exposition.
Am 17. September 2025 wurde die
Diese neue Verordnung ist eine Reaktion auf Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese haben die Notwendigkeit einer Verringerung der Exposition gegenüber anorganischem Arsen bekräftigt. Arsen ist eine als krebserregend für den Menschen eingestufte Substanz.
Daher legt die neue Verordnung unterschiedliche Grenzwerte für anorganisches Arsen in Fischerei- und Meeresfrüchteprodukten fest.
Für
- Fisch gelten im allgemeinen 0,10 mg/kg und für Arten wie Hai, Seeteufel, Hering und Rochen 0,50 mg/kg.
- Krebstiere: 0,10 bis 1,50 mg/kg, je nach Art, mit strengeren Grenzwerten für Garnelen und Krabben.
- Muscheln: 0,10 mg/kg für Jakobsmuscheln und 0,50 mg/kg für alle anderen.
- Kopffüßer: 0,05 mg/kg, ohne Innereien.
- Salz: 0,5 mg/kg, gilt für Gesamtarsen, nicht nur für anorganisches Arsen.
IHR PLUS: AGROLAB kann Ihnen dabei helfen, die höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards zu erfüllen. Wir verfügen über eine nach ISO 17025 akkreditierte Methode zur spezifischen Quantifizierung von anorganischem Arsen in allen Arten von Fisch und Meeresfrüchten.
Autorin: Dr. Isabel Gómez, AGROLAB Iberica; Übersetzung: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP