Bio

In Bio-Obst, -Gemüse und verarbeiteten Bio-Lebensmitteln finden sich immer wieder Rückstände von im ökologischen Anbau nicht erlaubten Pflanzenschutzmitteln. Wie kommen sie da hinein? 

 

Die EU-Kommission hat die EFSA beauftragt, einen technischen Bericht über die möglichen Ursachen von Befunden nicht für den Bio-Anbau zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und ihrer Rückstände in Bio-Lebensmitteln und -Futtermitteln zu erstellen. Dabei wurden 21 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht, darunter Acetamiprid, Azoxystrobin, Chlormequat, Deltamethrin, Difenoconazol, Glyphosat, Fluopyram, Folpet und Aluminium-Fosetyl. Keiner dieser Wirkstoffe kommt „natürlich” vor. Die vollständige Liste finden Sie im Bericht.

 

Zu den untersuchten Ursachen gehören neben dem unerlaubten Einsatz als Pflanzenschutzmittelwirkstoff andere Anwendungszwecke, wie z.B. der Einsatz als Biozid- oder Tierarzneimittelwirkstoff, eine mögliche Abdrift von benachbarten Feldern, industrielle Emissionen, Altlasten im Boden oder im Wasser oder Verunreinigungen von ausgebrachten erlaubten Düngemitteln.


Die EFSA empfiehlt verschiedene Zusatzuntersuchungen durchzuführen, wenn Rückstände dieser Wirkstoffe in Bioprodukten nachgewiesen werden, zum Beispiel Bodenuntersuchungen, wenn Rückstände von Phosphonsäure, Boscalid, Fluopyram und Difenoconazol nachgewiesen wurden. Wasseruntersuchungen könnten weiteren Aufschluss bringen bei Verunreinigungen durch Glyphosat, Boscalid, Azoxystrobin, Fluopyram und Spirotetramat.

 

Für die Beurteilung von Rückständen in Bio-Produkten kann die Technische Studie der EFSA wichtige Hinweise geben und als Grundlage für weitere Untersuchungen der zuständigen Bio-Kontrollstellen dienen.

 

IHR PLUS: Wir untersuchen BIO-Produkte natürlich auf verbotene Wirkstoffe. Bei auffälligen Befunden helfen unsere erfahrenen Lebensmittelchemiker*innen bei der Ursachenforschung.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP