Pestizideinsatz

Mit der Verordnung (EU) 2025/1489 vom 24.7.2025 wurde die Zulassung von 12 chemischen und 6 biologischen Pflanzenschutzmitteln verlängert.

 

Es wurden Anträge auf Verlängerung der Zulassung für diese Wirkstoffe gemäß der Verordnung 844/2012 gestellt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung und Bewertung der Wirkstoffe aus Gründen, die nicht den Antragstellern zuzuschreiben sind, hat die Kommission die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen verlängert. Damit soll verhindert werden, dass die Genehmigungen für diese Wirkstoffe ungültig werden, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigungen getroffen wird.

 

Wir beschränken uns in der Aufzählung auf die chemischen Wirkstoffe.

 

Wirkstoff CAS-Nr.: verlängert bis: Ref.
Daminozid 1596-84-5 15.09.2026 1)
Pyraclostrobin 175013-18-0 15.09.2026
Buprofezin 69327-76-0 15.12.2026
Clodinafop 114420-56-3 31.07.2027
Cyflumetofen 400882-07-7 15.10.2027
Metam  6734-80-1 15.11.2027
Rescalure 64309-03-1 18.05.2028
Ametoctradin 865318-97-4 31.05.2028
Flupyradifuron 951659-40-8 09.06.2029
Mandestrobin 173662-97-0 09.06.2029
Kupferverbindungen   30.06.2029
Mandipropamid 374726-62-2 30.06.2029

 

Wird der Antrag auf Erneuerung der Zulassung eines Wirkstoffs abgelehnt, so erlischt die Zulassung an dem Tag, der dem in dieser Verordnung genannten vorausgeht, oder am Tag des Inkrafttretens der Verordnung über die Nichtaufnahme, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.

 

Die derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalte bleiben von diesen Verlängerungen unberührt.

 

Autor: Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP