Kontrollsiegel

Die Verordnung (EU) 2019/1793 regelt die Kontrollfrequenz amtlicher Kontrollen bei der Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln in die EU.  Mit der aktuellen Änderungsverordnung (EU) 2025/1441 gültig vom 12.8.2025 wurden verschiedene Anpassungen des Kontrollplans veröffentlicht (Anlagen 1 und 2)

 

Hier eine Auswahl der aktuellen Risikoprofil-basierten regelmäßig erfolgenden Einfuhrkontrollen. Sie kann als Anregung zur Anpassung von internen Prüfplänen dienen. Wir haben uns nur auf die aus unserer Sicht wichtigen Importwaren und Herkunftsländer beschränkt. Für die Fußnoten verweisen wir auf den Verordnungstext. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Anhang I

 

Lebensmittel Ursprungsland Grund / Kontrollfrequenz
Löschung(en)
keine
Neuaufnahme(n)
  Untersuchung auf:
Mangofrüchte (Mangifera indica)  Ägypten Pestizidrückstände (3)  / 20%
Flaschenkürbis (Lagenaria siceraria)  Indien Pestizidrückstände (3)  / 20%
Tomaten (Solanum lycopersicum L.)  Türkei Pestizidrückstände (3)  / 20%
Änderungen der Kontrollfrequenz
  Untersuchung auf:
Granadillas und Passionsfrüchte (Passiflora ligularis und Passiflora edulis)  Kolumbien Pestizidrückstände (3) / 20% 
Weinblätter Ägypten Pestizidrückstände (3)  / 50% 
Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis und ssp. unguiculata)  Sri Lanka Pestizidrückstände (3)  / 30% 
Grapefruits Türkei Pestizidrückstände (3)  / 10% 

  

Überführung von Produkten von Anhang II in Anhang I

 

Lebensmittel

Ursprungsland

Grund / Kontrollfrequenz

 

Untersuchung auf: (ab 8.3.2025)

Schoten des Meerrettichbaums (moringa oleifera) („Drumsticks“)

Indien

Pestizidrückstände (3) / 30%  (s.o.)

Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis und ssp. unguiculata) Indien Pestizidrückstände (3) / 50%  

 

Anhang II

Lebensmittel

Ursprungsland

Grund / Kontrollfrequenz

Änderungen der Kontrollfrequenz

 

Untersuchung auf:

Getrocknete Feigen, Mischungen mit und Erzeugnisse aus getrockneten Feigen

Türkei

Ochratoxin A / 30% 

Getrocknete Feigen, Mischungen mit und Erzeugnisse aus getrockneten Feigen

Türkei

Aflatoxine / 30% 

 

Für die Fußnoten verweisen wir auf den Verordnungstext. Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Autor: Dr. Frank Mörsberger