Es ist in der EU geplant, für weitere Lebensmittel tierischen Ursprungs neue Höchstmengen für nicht dioxinähnliche PCB (NDC-PCB) einzuführen.
Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle in bestimmten Lebensmitteln sind bereits in der europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 festgelegt. Auf nationaler Ebene, d.h. in der deutschen Kontaminantenverordnung, gibt es bereits Höchstgehalte für ndl-PCB in bestimmten weiteren Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Dort sind derzeit Höchstgehalte für Fleisch der Tierarten Pferd, Kaninchen, Wildschwein, Federwild und Haarwild festgelegt. Die Höchstgehalte der Verordnung (EU) 2023/915 und der deutschen Kontaminanten-Verordnung (KmV) gelten dabei für die Summe der sechs Indikator-PCB (PCB28, PCB52, PCB101, PCB138, PCB153 und PCB180). Die Europäische Kommission hat nun eine „gezielte Konsultation der interessierten Kreise“ zur Einführung von Höchstgehalten für ndL-PCB in bestimmten anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs gestartet. Betroffen sind weitgehend Produkte, die in Deutschland bereits im Rahmen der KmV geregelt sind.
Die zur Diskussion gestellten Vorschläge betreffen Fleisch und Fleischerzeugnisse, ausgenommen genießbare Innereien und Erzeugnisse von Pferden, Kaninchen, Wildgeflügel und „Hirschartigen“ (Cerividiae) 40 ng/g Fett (= 0,04 mg/kg), von Wildschweinen 80 ng/g Fett (= 0,08 mg/kg) und für Leber von Wildgeflügel und daraus hergestellte Erzeugnisse 5,0 ng/g Nassgewicht (= 0,005 mg/kg)
Diese Vorschläge weichen von der KmV ab, die zwischen Erzeugnissen mit „bis zu 10 % Fett“ und solchen mit „mehr als 10 % Fett“ unterscheidet.
IHR PLUS: Wir verfolgen die Diskussion und werden Sie informieren, wenn neue Grenzwerte festgelegt werden. Bis dahin bewerten wir die Ergebnisse nach den derzeit gültigen Vorschriften.
Autor. Dr. Frank Mörsberger AGROLAB GROUP