Verbot der Premium-Kennzeichnung bei Obst & Gemüse sorgt für heftige Diskussionen - Supermarkt Obstregal

Zum 01. Januar 2025 wurden die Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse angepasst. Den einschlägigen Branchenverbänden bereitet die Regelung große Sorgen.

 

Die Verordnung (EU) 2023/2429 trifft in Artikel 7 neue Regelungen für die Kennzeichnung von frischem Obst und Gemüse. Gemäß Art. 7 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung ist hinsichtlich der Kennzeichnung Folgendes geregelt: „Zusätzliche Begriffe, die auf eine höhere/herausragende Qualität hindeuten, dürfen nicht angezeigt werden. Insbesondere darf das Etikett außer den in den Anforderungen für die Vermarktung gemäß Anhang I genannten Angaben keine Qualitätsbeschreibung enthalten.“

 

Die Kritik bezieht sich auf die nicht näher spezifizierte Anforderung und auch darauf, dass dem Handel eine Differenzierungsmöglichkeit genommen wird, mit der überdurchschnittliche Qualitäten beworben wurden. Der Grund für die Neuregelung ist jedoch eine Konsequenz aus der bisherigen Praxis. Dabei wurden häufig Standardqualitäten durch sachlich nicht gerechtfertigte, also rein verbale Zuschreibungen wie „Premiumqualität“ oder „Beste Wahl“ irreführend aufgewertet. Dies soll durch die Neuregelung verhindert werden. An sich wäre diese Änderung zu begrüßen. Aber ist sie auch praktikabel? Denn was passiert, wenn in einem Markennamen das Wort „Premium“ oder „Beste Wahl“ vorkommt? Ist das zulässig, weil es sich nicht auf das Produkt selbst bezieht?  Was ist mit Attributen wie „sonnengereift“, „handgepflückt“, „Flugware“ und ähnlichem? Erlaubt oder künftig verboten?

 

Die neue Kennzeichnungsverordnung, die die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2011/543 ablöst, wird noch für viel Diskussionsstoff sorgen.

 

IHR PLUS: Die AGROLAB-Laboratorien beurteilen die Produktkennzeichnung nach den geltenden Vermarktungsnormen und werden die Beurteilungspraxis aufmerksam verfolgen und über unsere DeLOG*-Mitgliedschaft Erfahrungen mit anderen Laboratorien austauschen.

*Deutsche Laborgemeinschaft Obst & Gemüse


Autor: Dr. Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP