Sanuhr

Mit der Verordnung (EU) 2024/2848 vom 11.11.24 wird die Zulassungsfrist für die beiden Wirkstoffe vorzeitig enden.

 

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Rücknahme der Anträge durch die Antragsteller, die ursprünglich eine Verlängerung der Zulassung beantragt hatten. Damit hat die Kommission über das vorzeitige „Aus“ für die beiden Wirkstoffe entschieden. Fenpyrazamin (CAS-Nr.: 473798-59-3) wurde als Fungizid verwendet. Es war einer der wenigen Wirkstoffe, der im Weinbau gegen Botrytis eingesetzt wurde und auch im Obst- und Gemüsebau eine gute vorbeugende Wirkung zeigte.

 

Flumetralin (CAS-Nr.: 62924-70-3) ist ein Wachstumsregulator, der unter anderem im Tabakanbau eingesetzt wird. Es gehört zu den PFAS-Pestiziden, die derzeit in der Kritik stehen. Sie sind einerseits schwer abbaubar (persistent), zerfallen aber andererseits z.B. unter Lichteinwirkung zu Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist eine aggressive und hochtoxische Säure mit nachgewiesener reproduktionstoxischer Wirkung. TFA kann leicht ins Trinkwasser gelangen und ist daraus nur schwer zu entfernen. Die Zulassung beider Wirkstoffe endet bereits am 15.1.2025. Über eine Aufbrauchfrist für Restbestände liegen uns derzeit keine Informationen vor. Es ist daher davon auszugehen, dass die Rückstandshöchstgehalte für alle Obst- und Gemüsearten zeitnah auf die jeweilige Bestimmungsgrenzen abgesenkt werden.

 

Für Fenpyrazamin gibt es derzeit noch viele Anwendungen, bei denen die zulässigen Rückstandshöchstgehalte zum Teil weit (z.B. bei Blattsalaten, Beerenobst und frischen Kräutern) über der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg liegen. Für Flumetralin hingegen wurden die Rückstandshöchstgehalte bereits auf 0,01 mg/kg gesenkt.

 

Autor: Dr Frank Mörsberger, AGROLAB GROUP