pesticide application

Mit der Verordnung (EU) 2024/2781 wurde die Zulassung von 11 chemischen und zwei biologischen Pflanzenschutzmitteln verlängert.

 

Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung für diese Wirkstoffe gemäß der Verordnung 844/2012 gestellt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung und Bewertung der Wirkstoffe aus Gründen, die nicht den Antragstellern zuzuschreiben sind. Um zu verhindern, dass die Zulassung für diese Wirkstoffe ungültig wird, bevor eine Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung getroffen werden kann, hat die Kommission die Geltungsdauer der Zulassungen wie folgt verlängert:

 

Wirkstoff

CAS-Nr.:

Verlängert bis

Referenz

8-Hydroxy-chinolin

148-24-3

31.12.2025

1)

Aminopyralid

150114-71-9

31.05.2027

Azoxystrobin

131860-33-8

31.05.2027

Chlorantraniliprol

500008-45-

31.05.2027

Fluroxypyr

69377-81-7

15.02.2027

Imazalil

35554-44-0

31.05.2027

Kresoxim-methyl

143390-89-0

31.05.2027

Metobromuron

3060-89-7

31.05.2027

Oxyfluorfen

42874-03-3

31.05.2027

Tefluthrin

79538-32-2

31.05.2027

Terbuthylazin

5915-41-3

31.05.2027

 

Wird der Antrag auf Erneuerung der Zulassung eines Wirkstoffs abgelehnt, so erlischt die Zulassung an dem Tag, der dem in dieser Verordnung genannten vorausgeht, oder am Tag des Inkrafttretens der Verordnung über die Nichtaufnahme, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist.

Darüber hinaus wurden die Zulassungen für die biologischen Wirkstoffe Candida oleophila Stamm O und Paecilomyces fumosoroseus Stamm FE 9901 bis zum 31.5.27 verlängert.

 

Die derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalte bleiben von diesen Verlängerungen unberührt.
Link: 1) Verordnung (EU) 2024/2781 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger