Die Höchstgehalte für die Summe aus 3-MCPD-Fettsäureestern und freiem 3-MCPD, ausgedrückt als 3-MCPD, werden zum 1. Januar 2025 gesenkt.
2- und 3-Monochlorpropandiol (2-MCPD, 3-MCPD) sind unerwünschte Stoffe. Sie können unbeabsichtigt entstehen, wenn raffinierte pflanzliche Fette und Öle während des Produktionsprozesses in Gegenwart von Salz hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Dies kann beispielsweise beim Backen, Rösten oder Räuchern der Fall sein.
Während des Verdauungsprozesses spalten sich die genannten Fettsäureester und setzen 2- bzw. 3-MCPD frei. 3-MCPD steht im Verdacht, Veränderungen im Nierengewebe bis hin zur Tumorbildung auszulösen. Für 2-MCPD ist die toxikologische Bewertung noch nicht abschließend geklärt. Die ernährungsbedingte Aufnahme dieser Kontaminanten sollte daher insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern so gering wie möglich gehalten werden.
Die EU-Kommission hat daher für bestimmte Lebensmittel Höchstgehalte festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) nicht überschritten wird
Die
5.3.3 Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, sowie Kleinkindernahrung |
bis 31.12.2024 |
ab 1.1.2025 |
5.3.3.1 als Pulver in Verkehr gebracht |
125 µg/kg |
80 µg/kg |
5.3.3.2 als Flüssigkeit in Verkehr gebracht |
15 µg/kg |
12 µg/kg |
Der Höchstgehalt gilt für das Produkt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird.
IHR PLUS: Die AGROLAB-Laboratorien bestimmen 3-MCPD (Summe) und Glycidylester in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie in allen Lebensmitteln und selbstverständlich auch in Spezialnahrung für Säuglinge und Kleinkinder. Wir bewerten die Ergebnisse selbstverständlich stets anhand der geltenden Grenzwerte. |
Autor: Dr. Frank Mörsberger