Nichterneuerung der Zulassung von vier Pflanzenschutz-Wirkstoffen
Die Zulassungen von vier Pestizidwirkstoffen wurden nicht mehr verlängert.
Die Zulassung für den Wirkstoff Clofentezin (CAS-Nr. 74115-24-5) war bis zum 31.12.2023 befristet. Mit der am 8.11.23 veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/2456 erlischt die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff am 11.5.24 mit einer Aufbrauchfrist von 6 Monaten. Der akarizide Wirkstoff wurde in Deutschland nur noch in einem Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Die Rückstandshöchstmengen liegen für viele Obst- und Gemüsearten bei 0,02 mg/kg, nur für einige Beerenobstarten liegen die Grenzwerte zum Teil noch deutlich höher. Mit dem Ende der Zulassung dürften die Rückstandshöchstgehalte anschließend auf 0,01 mg/kg gesenkt werden.
Der Wirkstoff Metiram (CAS-Nr. 9006-42-2) gehört zur Gruppe der Dithiocarbamate und war ursprünglich bis zum 31.12.2024 zugelassen. Die Zulassung des Kontaktfungizids wurde nun vorzeitig zum 28.5.2024 widerrufen. Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/2455 trat am 28.11.23 in Kraft und sieht für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff eine Aufbrauchfrist bis zum 28.11.2024 vor. Der einzige bis zum 15.3.2025 zugelassene Wirkstoff aus der Gruppe der Dithiocarbamate ist der Wirkstoff Ziram.
Die EU-Kommission hat die Nichterneuerung der Genehmigung von Triflusulfuron-methyl (CAS-Nr. 126535-15-7) mit Verordnung (EU) 2023/2513 vom 16.11.2023 beschlossen. Das Herbizid war zunächst bis zum 31.12.23 zugelassen. Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff müssen jetzt bis zum 20.2.2024 vom Markt genommen werden und Restbestände innerhalb eines halben Jahres aufgebraucht werden. Außer für Nüsse (0,02 mg/kg) liegen die zulässigen Rückstandshöchstgehalte bereits bei 0,01 mg/kg.
Der Wirkstoff Benthiavalicarb (CAS-Nr. 413615-35-7) wird verdächtigt kanzerogen zu wirken und auch als endokriner Disruptor eingestuft. Gründe genug die Zulassung des Fungizids mit Verordnung (EU) 2023/2657 vom 6.11.23 ab dem 13.6.2024 zu widerrufen, Restmengen dürfen bis zum 13.12.2024 aufgebraucht werden. Für wenige Obst- und Gemüsearten liegen die zulässigen Rückstandshöchstmengen noch über 0,01 mg/kg. Diese dürften in Anschluss auf diesen Wert zurückgesetzt werden.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger
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